Gesellschaftsrecht – Jost & Partners
 

Gesellschaftsrecht

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Zur Gründung einer GmbH braucht es eine oder mehrere natürliche und/oder juristische Personen.

Das Eidgenössische Handelsregister (www.zefix.ch) ist im Vergleich zu anderen Ländern öffentlich und kostenlos zugänglich. Es enthält sowohl die historischen als auch die aktuellen Informationen über die Tätigkeit einer GmbH, ihrer Eigentümer, Zeichnungsberechtigten etc.  Dementsprechend kann jede Person die Daten über die Gründer einer GmbH erfahren. Einige Kantone bieten auch die Möglichkeit, alle Gründungsunterlagen vom Server herunterzuladen. Darunter fallen unter anderem die gescannten Unterschriften, Personalmutationen und andere Informationen zu allen Gründern bzw. Gründungsbevollmächtigten.

Für die Gründung einer GmbH ist eine Eigenkapitalbasis von mindestens CHF 20’000 erforderlich, die vollliberiert (einbezahlt) sein muss. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Geldeinlage handeln. Das Kapital kann auch in Form von Sacheinlagen (z.B. Immobilien, Maschinen, Kryptowährung usw.) eingebracht werden.

Für die Gründung wird das Stammkapital auf ein speziell eröffnetes Sperrkonto einbezahlt.  Nach der Beurkundung aller Gründungsunterlagen und dem Eintrag der neuen GmbH ins örtlich zuständige Handelsregister, wird das Stammkapital auf ein ordentliches Bankkonto übertragen und kann sofort für die Zwecke der Gesellschaft verwendet werden.

Bei der GmbH existieren als Organe die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und die Revisionsstelle, sofern auf letztere nicht ausdrücklich verzichtet werden kann. Jede GmbH in der Schweiz muss durch mindestens eine Person vertreten werden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat.

Für die nicht börsennotierten Gesellschaften ist eine ordentlichen Revision obligatorisch, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten:

  1. Bilanzsumme: CHF 20 Millionen;
  2. Umsatz: CHF 40 Millionen;
  3. Vollzeitstellen: 250 Arbeitnehmer.

Die Gründung einer GmbH ist auch ohne persönliche Anwesenheit in der Schweiz möglich.

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristischen Personen gegründet werden.

Wie es bereits oben erwähnt wurde, ist das Eidgenössische Handelsregister (www.zefix.ch) öffentlich und kostenlos. Die Besonderheit einer AG besteht aber darin, dass die Informationen über die Aktionäre einer AG in Gegensatz zu den Informationen über die Gesellschafter einer GmbH nicht öffentlich zugänglich sind. Seit kurzem sind keine Inhaberaktien für die nicht börsennotierten Gesellschaften mehr emittierbar, so dass nur noch Namenaktien ausgegeben werden dürfen.

Das Mindestaktienkapital beträgt CHF 100’000 und muss zu mindestens 20% liberiert (einbezahlt) werden, wobei die erforderliche Mindestsumme bei CHF 50’000 liegt. Der Mindestnennwert einer Aktie beträgt CHF 0,01. Das Kapital muss aber nicht zwingend in bar einbezahlt werden. Es kann auch wie bei einer GmbH in Form von Sacheinlagen (z.B. Immobilien, Maschinen, Kryptowährung usw.) eingebracht werden.

Für die Gründung mit Bar- resp. Buchgeld wird das Aktienkapital auf ein speziell eröffnetes Sperrkonto einbezahlt.  Nach der Beurkundung aller Gründungsunterlagen und dem Eintrag der neuen AG ins örtlich zuständige kantonale Handelsregister wird das Aktienkapital auf ein ordentliches Bankkonto übertragen und kann sofort für die Zwecke der Gesellschaft verwendet werden.

Bei der AG existieren als Organe die Aktionärsversammlung, der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle, sofern auf letztere nicht ausdrücklich verzichtet werden kann. Jede AG in der Schweiz muss durch mindestens eine natürliche oder juristische Person vertreten werden, die ihren Wohnsitz resp. Sitz in der Schweiz hat.

Für die nicht börsennotierten Gesellschaften ist eine ordentlichen Revision obligatorisch, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten:

  1. Bilanzsumme: CHF 20 Millionen;
  2. Umsatz: CHF 40 Millionen;
  3. Vollzeitstellen: 250 Arbeitnehmer.

Die Gründung einer AG ist auch ohne persönliche Anwesenheit in der Schweiz möglich.

 

Jost & Partners swiss law firm hilft Ihnen nicht nur bei der Gründung einer juristischen Person in der Schweiz, sondern übernimmt gerne auch ihre weitere Betreuung. Unsere Rechtsberater erstellen für Sie alle notwendigen Gründungsunterlagen, versorgen sie mit einer Domiziladresse oder c/o-Adresse, unterstützen Sie in der Rolle des Geschäftsführers bzw. Verwaltungsratmitgliedes und bereiten Buchhaltung, Finanzberichte und die Steuererklärungen für Ihre Gesellschaft vor. Kurz gefasst, unterstützen wir Sie in allen wesentlichen Geschäftsbelangen, damit Sie ruhig schlafen können.